Die Intrastat-Meldung ist ein statistisches Verfahren zur Erfassung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Sie dient der Erstellung von Handelsstatistiken.
Was ist Intrastat?
Intrastat steht für "Intra-European Statistics". Es erfasst den Warenverkehr, der physisch die Grenzen zwischen den EU-Mitgliedstaaten überschreitet. Mehr dazu: Was ist Intrastat?
Wer ist meldepflichtig?
Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenbewegungen (Eingänge und/oder Versendungen) bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind zur Abgabe einer Intrastat-Meldung verpflichtet. Die Schwellenwerte werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt. Mehr dazu: Meldepflicht
Welche Waren sind meldepflichtig?
Grundsätzlich sind alle Waren meldepflichtig, die Gegenstand eines innergemeinschaftlichen Handels sind, mit wenigen Ausnahmen (z.B. bestimmte Warenrücksendungen). Die Waren müssen anhand des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (WA) klassifiziert werden. Mehr dazu: Warenverzeichnis
Welche Informationen müssen gemeldet werden?
Die Intrastat-Meldung enthält detaillierte Informationen über die Warenbewegungen, wie z.B.:
Mehr dazu: Meldepflichtige%20Informationen
Wie und wann muss die Meldung abgegeben werden?
Die Intrastat-Meldung muss in der Regel monatlich elektronisch über das dafür vorgesehene Meldeportal des jeweiligen EU-Mitgliedstaates abgegeben werden. Die Meldefristen sind von Land zu Land unterschiedlich. Mehr dazu: Meldefristen und Elektronische%20Meldung
Konsequenzen bei Nichtbeachtung:
Verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Intrastat-Meldungen können zu Sanktionen führen. Mehr dazu: Sanktionen%20Intrastat
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